Heute ist Samstag, der 20. März 2010




Autor:
RMTC - Ingenieurbüro,
Roland Moos

Regulierung von Voice over IP

 

Inhalt:

Einleitung

Der Telekommunikationsmarkt ist weltweit einer der am stärksten regulierten Märkte. TK-Netzbetreiber benötigen für Ihre Dienste Lizenzen und unterliegen hierzulande der Marktaufsicht durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Regulierungsbehörde).

Voice over IP (VoIP oder IP Telefonie) war ab Mitte der 90er Jahre zunächst nur eine Spielerei von PC-Freaks, die kostenlos über das Internet telefonieren wollten, bis sie in Form von LAN-Telefonie um die Jahrhundertwende Einzug in die Unternehmen erhielt. Mit dem Aufkommen der ersten VoIP Carrier über das Internet entbrannte die Diskussion auch hierzulande über eine Regulierung, welche zunächst auf die Beschaffung evtl. benötigter Lizenzen für Sprachdienste abzielte und sich auf die Diskussion des bis dahin im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerten Begriffs der Echtzeitübertragung beschränkte. Ist das übers Internet gegeben?

Kernproblem ist bis heute, ob VoIP-Dienste als Telefon- bzw. Sprachdienste betrachtet werden und damit Gegenstand einer Regulierung sind oder regulierungsfrei als Internetdienste anzusehen sind. Fakt ist jedenfalls, dass sich in Deutschland die Regulierungsbehörde unter einem „evolutionary approach“ weitestgehend neutral verhält und den VoIP Markt sich unter Ausschöpfung der Innovationspotentiale frei entwickeln lässt und nur dort eingreift, wo es unbedingt nötig erscheint. Dies hat sie bereits 2004 bei der Vergabe von Rufnummern gegenüber den Anbietern getan.

 

Ferner hat die Bundesnetzagentur im April 2004 eine umfangreiche Anhörung zum Thema VoIP durchgeführt und mit den damit gewonnenen Erkenntnissen Eckpunkte für die regulatorische Behandlung festgelegt. Dies ist zeitgleich mit der Ausbreitung von VoIP für den Massenmarkt durch die Akzeptanz von Breitbandanschlüssen geschehen. Derzeit dürfte es hierzulande etwa 500.000 Teilnehmer geben. Eine im Vergleich zum nationalen Festnetz mit ca. 45 Millionen Anschlüssen immer noch verschwindend geringe Zahl. Mittelfristig werden sich aber auch die VoIP Anbieter auf die gleiche Behandlung wie TK-Anbieter einstellen müssen, da alles technologieneutral geregelt werden wird; übergangsweise aber unter strenger Beobachtung der Bundesnetzagentur.

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