
Autor: RMTC - Ingenieurbüro,
Roland Moos
Regulierung von Voice over IP
Inhalt:
Einleitung
Der Telekommunikationsmarkt ist weltweit einer der am stärksten
regulierten Märkte. TK-Netzbetreiber benötigen für Ihre Dienste Lizenzen
und unterliegen hierzulande der Marktaufsicht durch die Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
(Regulierungsbehörde).
Voice over IP (VoIP oder IP Telefonie) war ab Mitte der 90er Jahre
zunächst nur eine Spielerei von PC-Freaks, die kostenlos über das Internet
telefonieren wollten, bis sie in Form von LAN-Telefonie um die
Jahrhundertwende Einzug in die Unternehmen erhielt. Mit dem Aufkommen der
ersten VoIP Carrier über das Internet entbrannte die Diskussion auch
hierzulande über eine Regulierung, welche zunächst auf die Beschaffung
evtl. benötigter Lizenzen für Sprachdienste abzielte und sich auf die
Diskussion des bis dahin im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerten
Begriffs der Echtzeitübertragung beschränkte. Ist das übers Internet
gegeben?
Kernproblem ist bis heute, ob VoIP-Dienste als Telefon- bzw. Sprachdienste
betrachtet werden und damit Gegenstand einer Regulierung sind oder
regulierungsfrei als Internetdienste anzusehen sind. Fakt ist jedenfalls,
dass sich in Deutschland die Regulierungsbehörde unter einem „evolutionary
approach“ weitestgehend neutral verhält und den VoIP Markt sich unter
Ausschöpfung der Innovationspotentiale frei entwickeln lässt und nur dort
eingreift, wo es unbedingt nötig erscheint. Dies hat sie bereits 2004 bei
der Vergabe von Rufnummern gegenüber den Anbietern getan.
Ferner hat die Bundesnetzagentur im April 2004 eine umfangreiche Anhörung
zum Thema VoIP durchgeführt und mit den damit gewonnenen Erkenntnissen
Eckpunkte für die regulatorische Behandlung festgelegt. Dies ist
zeitgleich mit der Ausbreitung von VoIP für den Massenmarkt durch die
Akzeptanz von Breitbandanschlüssen geschehen. Derzeit dürfte es
hierzulande etwa 500.000 Teilnehmer geben. Eine im Vergleich zum
nationalen Festnetz mit ca. 45 Millionen Anschlüssen immer noch
verschwindend geringe Zahl.
Mittelfristig werden sich aber auch die VoIP Anbieter auf die gleiche
Behandlung wie TK-Anbieter einstellen müssen, da alles technologieneutral
geregelt werden wird; übergangsweise aber unter strenger Beobachtung der
Bundesnetzagentur.
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